Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkauf:

 

 

Als Aufwandsentschädigung berechnen wir eine Gebühr für das Probereiten von 20€ pro Termin, egal wie viele Pferde an diesem Tag probegeritten werden. 

 

Das Probereiten ist in der Halle und auf dem Reitplatz möglich. Das Springen und Reiten im Gelände ist abhängig vom Leistungsstand des Reiters. Der Verkäufer behält sich vor, das Probereiten zu verweigern bzw. abzubrechen, falls ihm dies als notwendig erscheint. Das Reiten erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur mit geeigneter Kleidung gestattet. Für minderjährige Reiter besteht eine Helmpflicht.

 

Während des Probereitens ist es dem Interessenten gestattet, Fotos und Videos für die private Nutzung aufzunehmen. Weitere Fotos und Videos des Pferdes sind im Internet auf der Homepage oder dem YouTube Kanal des Verkäufers zu finden

 

Alle von uns angebotenen Pferde wurden von uns gearbeitet und hinsichtlich ihrer Eignung von erfahrenen Reitern beurteilt. Uns stellt sich immer nur der aktuelle Stand dar, mit dem sich das Pferd bei uns zeigt. Turnierstarts/Platzierungen oder ähnliches fließen in die Beurteilung mit ein. Auf Grund dessen versuchen wir eine genaue Beschreibung der Pferde zu erstellen, damit wir den richtigen Reiter für jedes Pferd finden. Alle genannten Eigenschaften sind keine zugesicherten Eigenschaften, sondern subjektive Eindrücke des Verkäufers. 

Eine Ankaufsuntersuchung mit oder ohne Röntgenbilder, kann natürlich jederzeit durch einen Tierarzt freier Wahl durchgeführt werden. 

 

 

 

Reitunterricht:

Der Reitunterricht erfolgt ausschließlich in privaten Einzelstunden. Die Kosten für die Reitstunden entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Preisliste.

Das Reiten ist grundsätzlich nur nach fester Terminabsprache zu den dafür vorgesehenen Zeiten (Mo-Fr)möglich. Durch meine terminliche Auslastung ist es oft nicht möglich versäumte Reitstunden zu tauschen, oder zu verschieben. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtseinheit besteht nicht.

 

Der Reitschüler hat vor der Reitstunde sein Pferd ordentlich zu putzen und zu satteln. Nach dem Unterricht gehört das Absatteln und Versorgen des Pferdes ebenfalls dazu. Die Ordnung in der Sattelkammer ist unbedingt einzuhalten. Dazu gehören vor allem das Wegräumen von Putzzeug, Sattel und Trense, sowie das Fegen und beseitigen der Pferdeäpfel am Putzplatz. Dies gilt für alle Reitschüler.

Das Betreten der Koppeln ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Reitlehrers ist verboten. Der Hof darf nur betreten werden, wenn die Reitstunde stattfindet oder sich die Reitlehrerin auf dem Hof befindet und ein Betreten erlaubt. Grundsätzlich erfolgt das Betreten des Hofes auf eigene Gefahr, genauso wie die Mithilfe der Reitschüler auf dem Hof zusätzlich zu ihrer Reitstunde oder ein längerer Aufenthalt über die Reitstunde hinaus! Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen über die Reitstunde des Reitschülers hinaus. Das Betreten des Hofes für Gäste und Angehörige des Reitschülers erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr!

Reiten ist eine Risikosportart und findet auf eigenes Risiko statt. Während des Reitunterrichts ist prinzipiell ein Helm zu tragen! Geritten werden darf nur mit geschlossenen Schuhen und geeigneter Kleidung. Für persönliches Eigentum der Reitschüler wird keine Haftung übernommen.

Der Reitunterricht kann jederzeit - ohne Angaben von Gründen - beendet werden. Es werden aber keine noch offenen Reitstunden zurück erstattet.

 

Sollte es einem Reitschüler nicht möglich sein, an der vereinbarten Reitstunde teilzunehmen, muss der Termin spätestens 24 Stunden vor Beginn der Reitstunde beim Reitlehrer persönlich abgesagt werden. Bei Absage der Reitstunde um weniger als 24Stunden vorher, müssen zu 100% bezahlt werden. 

Beritt:

Zur Ausbildung werden Pferde aller Rassen angenommen. Die Schwerpunkte der Ausbildungsmöglichkeiten sind die Grundausbildung von Pferden und Ponys aller Rassen, die Ausbildung von Freizeitpferden, das Training von Pferden ab dem Remontenalter und die Korrektur von Problempferden. Weitere Ausbildungswünsche nach Absprache.

Das Training des Pferdes wird hinsichtlich Art, Umfang und Dauer des individuellen Trainingsprogramms in das Ermessen des Ausbilders gestellt. Der Bereiter schuldet dabei keinesfalls den Erfolg des Beritts, sondern ausschließlich die pflichtgemäße Unterweisung des Pferdes. Er ist verpflichtet, seine Ausbildungsmethoden mit dem Eigentümer abzusprechen. Reitet der Eigentümer selbst, gilt die Leistung des Bereiters durch Unterrichtserteilung als erbracht.

Der Bereiter ist berechtigt, die Ausrüstung des Pferdes zu ändern, sofern ihm dies für die Ausbildung notwendig oder nützlich erscheint.

Reitanlage Alzinger

Gemling 4

93077 Bad Abbach

 

Telefon:

0176- 24872644

 

 

 

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